Wappen unsere Familie

Wappen der Familie Aulenbach-Aulbach

 

 

 

Wappenbeschreibung / Blasonierung:

 

Gold, unter einem im Zackenschnitt abgeteilten Schildhaupt Rot, ein Wellenbalken Rot begleitet oben von drei Lilien Rot, unten von einem sechsspeichigen Rad Rot. Decken und Wulst Rot-Gold, zwei mit seitlichem Kamm besteckte Hörner vorn Rot hinten Gold.

 

 

Wappenstifter:

Alexander Aulbach geboren in Obernau

 

Entwurf:

Alexander Aulbach im Jahr 2006

 

Gestaltung:

Alexander Aulbach im Jahr 2006

 

Eintrag:

Anmeldung in der Fränkische Wappenrolle am 25.09.2006

 

Führungsberechtigt:

Der Wappenstifter, sowie alle Familienmitglieder, Vorfahren und Nachkommen deren Abstammung von Conrad Aulenbach (um 1635- 1713), soweit und solange sie noch den Familiennamen Aulbach, Aulebach oder Aulenbach führen.

 

Symbolerklärung:

Hörner auf dem Helm - Hinweis auf den Ort Ober- und Unteraulenbach im Spessart sowie auf das Adelsgeschlecht Kottwitz von Aulenbach welches aber bis heute noch nicht verwandtschaftlich beurkundet werden konnte.

 

Kamm / Lilien / Rad im Schildhaupt – Hinweis auf den Ort Obernau sowie der Region Unterfranken und Kurmainz in denen die Familie Aulenbach - Aulbach seit einigen jahrhunderte ansässig ist.

 

Wellenbalken im Schildhaupt – Hinweis auf einen Bach Namens Aulenbach in Unteraulenbach sowie die lange Ansässigkeit unserer Familie am Main welcher an Obernau vorbeifließt. Außerdem dient der Wellenbalken als Basis für die Ableitung des Familiennamens für einen Ort mit einem Fluß (Bach) / Ul = feuchtes, modriges Land.

 

 

Woher kommt das Wappen

 

Wappen ist das niederdeutsche Wort für Waffen, gemeint ist damit die wichtigste Schutzwaffe des Kriegers, das Schild. Auf ihm wurden spätestens seit dem 11. Jahrhundert farbige Kennzeichen angebracht, um den durch die Rüstung und den geschlossenen Helm nicht mehr erkennbaren Ritter identifizieren zu können. Ein Schild führte nach der mittelalterlichen Auffassung nur, wer selbstständig waffenfähig war sowie die ummauerten Städte, denen die Verteidigung ihres Gemeinwesens selbst oblag. Das Schild war ein Rechtssymbol für die lehensrechtlich geordnete Gesellschaft; durch die Heerschildordnung war die Rangordnung der Lehensleute festgelegt. Seit dem frühen 13. Jahrhundert sind auch bürgerliche Wappen nachgewiesen; vereinzelte Nachweise finden sich auch schon früher. Nicht nur Patrizier in den Städten führten Wappen, sondern auch einfache Bürger, Handwerker und Bauern.

 

Die Führung eines Wappens

 

Die Ausstellung von Wappenbriefen zur Führung eines Wappens erfolgte in Deutschland bis 1800 durch den deutschen Kaiser, bzw. in Stellvertretung durch Hofpfalzgrafen. Seit dem 19Jh. wurde das Wappenwesen durch staatliche Heroldsämter geordnet. Im Jahr 1918 wurden diese aufgelöst, so dass in Deutschland seit diesem Zeitpunkt keine Behörde zur Regelung des Wappenwesens mehr besteht. In einigen Staaten des Auslandes, z.B. England bestehen noch heute Einrichtungen, die für die Ordnung des Wappenwesens zuständig sind. In Deutschland wird die Annahme eines Wappens dem Recht am Namen §12 BGB gleichgesetzt. So kann jeder berechtigte Träger eines Familiennamens einen anderen, der den gleichen Namen unberechtigt trägt, die Weiterführung untersagen. Dieses gilt sinngemäß auch für Wappen. Das Recht am Familienwappen, steht wie der Familienname, allen lebenden Nachkommen als Gemeinschaft zu.

Wer ein neues Wappen annimmt, sollte auf Grund der in Deutschland fehlenden behördlichen Regelung seinen Eigentumsanspruch in geeigneter Weise veröffentlichen. Dieses ist z.B. über eine der verbliebenen Wappenrollen oder über das Internet möglich.

 

Ein vorhandenes Wappen nutzen

 

Ein vorhandenes, altes Wappen darf nur dann als Familienwappen geführt werden, wenn eine Nachkommensverbindung zum ersten Träger des Wappens besteht. Kann diese nicht nachgewiesen werden, besteht keine Berechtigung zur Führung dieses Wappens.

Wird z.B. in alten Wappenbüchern von Rietstap, Siebmacher oder im Internet ein Wappen gefunden, das einer Familie mit gleichem Familiennamen zugeordnet ist, so leitet sich daraus keine Berechtigung ab dieses zu nutzen. Der Fund kann genutzt werden um evtl. ein verloren gegangenes Familienwappen wieder zu finden oder um die Verwendung eines gleichen oder ähnlichen Wappens für die eigene Familie auszuschließen.

Als Wappenfälschung oder Wappenschwindel bezeichnet man den Versuch eine Verbindung zu einem Familiennamen mit altem Wappen unberechtigt herzustellen.

Aber auch ein ähnliches Wappen, das mit einem bestehenden Wappen verwechselt werden kann, darf nicht als neues eigenes Wappen geführt werden.

 

Einmaligkeit des Wappens

 

Der Nachweis, dass ein neues Wappen nicht zu einem bestehenden Wappen identisch ist, ist nicht so einfach. Zwei Wappen werden als gleich angesehen, wenn deren Wappenbeschreibungen gleich sind oder ein Betrachter, der nicht über besondere Sachkunde verfügt und nicht genauer prüft, keine Abweichung zwischen den Wappen feststellen kann.

Der Wappenbestand der letzten Jahrhunderte ist in keiner Datenbank hinterlegt. Niemand, auch die großen Wappenrollen haben eine vollständigen Überblick über alle vorhandenen Wappen. Eine Prüfung und behördliche Kontrolle, wie z.B. beim Warenzeichen ist nicht vorhanden. Eine Prüfung erfolgt zumeist auf eine Region oder Epoche begrenzt und ist immer unvollständig.

 

Regeln zur Wappendarstellung

 

Wappenaufbau und Inhalt erfolgen nach festen Regeln. Wobei diese Regeln auch immer wieder gebrochen wurden. So gilt für die Tinkturen (die heraldischen Farben) die Regel, dass die Farben (Rot, Blau, Grün, Purpur, Schwarz) und die Metalle (Gold = Gelb, Silber = Weiß) immer im Wechsel verwendet werden müssen. Die Folge Farbe auf Farbe oder Metall auf Metall ist unheraldisch.

 

Die bundesdeutsche Flagge ist eigentlich unheraldisch, da Schwarz auf Rot folgt.

 

 

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